Sie haben beschlossen, etwas für sich und Ihre Gesundung zu tun ? Den wichtigsten Schritt auf Ihrem Weg in ein neues Leben haben Sie damit schon getan.
Um nun alle notwendigen Vorbereitungen für Ihre Rehabilitationsbehandlung
einzuleiten, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einer Suchtberatungsstelle
zu suchen. Solche Einrichtungen betreiben z.B. das Diakonische Werk oder
der Caritasverband. Auskunft geben auch Gesundheitsamt, Sozialdienst
in Krankenhäusern und natürlich die Information Ihrer Kreis- / Stadtverwaltung.
Die Rufnummern finden Sie im öffentlichen Telefonbuch.
Sind Sie in einer größeren Firma beschäftigt, wird Ihnen eventuell eine
betriebliche Beratungsstelle zur Verfügung stehen. Auf jeden Fall kann
Ihnen Ihr Werksarzt unter Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht weiterhelfen.
Ein weiterer Weg zu uns kann über Ihren behandelnden Hausarzt erfolgen.
Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit auch vertrauensvoll an uns wenden.
Wir informieren Sie gern persönlich oder nennen Ihnen die Adresse einer
nächstgelegenen Beratungsstelle.
Der Kontakt zu einer Suchtberatungsstelle empfiehlt sich grundsätzlich,
damit Sie eine optimale Vorbereitung auf die Art einer anstehenden Rehamaßnahme
erhalten und somit von Anfang an von unserem Therapieangebot profitieren
können. Auch nach Abschluss der Rehamaßnahme ist durch die Unterstützung
durch Beratungsstelle eine ambulante Nachbetreuung gewährleistet.
Träger der Rehamaßnahme sind in der Regel die Deutschen Rentenversicherungsträger
(ehemals BfA, LVA, etc.) Sollten sozialrechtliche Voraussetzungen für
eine Antragstellung beim Rentenversicherungsträger nicht erfüllt sein,
liegt die Zuständigkeit unter Umständen bei der gesetzlichen Krankenkasse,
d.h. es wird die Antragstellung bei der zuständigen Krankenkasse empfohlen.
Sind weder Rentenversicherungsträger noch Krankenkasse in Anspruch zu
nehmen, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialhilfeträger einen
Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.
Die Antragstellung bei dem für Sie infrage kommenden Leistungsträger
übernimmt in der Regel Ihre Beratungsstelle, Hausarzt, etc.
Privat versicherte Interessenten (z.B. Beamte) werden als Selbstzahler
aufgenommen. Der derzeit gültige vollpauschalierte Tagessatz für
privat Versicherte beträgt € 130,-- und ist jeweils für mindestens 14
Tage im voraus zu entrichten. Mit diesem Tagessatz sind sämtliche Leistungen
abgegolten.
Zusätzlich zum Vorhandensein einer formellen Kostenzusage durch Ihren
Leistungsträger (siehe hierzu Punkt „Träger der Maßnahmen“) sollte eine
körperliche Entzugsbehandlung komplett abgeschlossen sein. Um die Therapie
nicht durch anderweitige Behandlungen zu beinträchtigen, sollten ebenfalls
Zahn- oder andere medizinische Behandlungen abgeschlossen sein (Vorlage
einer Zahnsanierungsbescheinigung). Aus dem gleichem Grund bitten wir
um Vorlage eines aktuellen Röntgenbefundes der Lunge.
Für die stationäre Reha-Abklärung (Motivationstherapie) ist
lediglich eine medizinische Notwendigkeitsbescheinigung (Krankenhauseinweisung)
des behandelnden Hausarztes und die schriftliche Kostenübernahmeerklärung
der Krankenkasse notwendig.
Dieses besondere Behandlungsangebot dient der medizinischen, psychologischen
und sozialen Diagnostik und Beratung über die Notwendigkeit der Einleitung
einer qualifizierten Weiterbehandlung überhaupt.
Patienten, die Interesse an der Durchführung einer substitutionsgestützten
Therapie haben, benötigen außerdem ein ärztliches Attest des substituierenden
Arztes, das Auskunft gibt über die Höhe der aktuellen Substitutionsdosis
und auch eventuellen Beikonsum benennt. Voraussetzung für die Bearbeitung
und Terminierung ist, dass die max. Dosis von 60 mg Methadon nicht
überschritten wird und auch Beikonsumfreiheit für mindestens 4 Wochen
vor Antragstellung gegeben ist. Die Aufnahme in das Programm erfolgt
nach individueller Vorabsprache.
Falls Sie noch weitere Fragen haben, bieten wir Ihnen gern auch die
Möglichkeit an, sich die Kliniken Wied unverbindlich anzusehen und sich
direkt vor Ort zu informieren.
Die Informationsgespräche finden immer
regelmäßig sonntags im wöchentlichen Wechsel in unserem Haus „Mühlental“
in Wied bzw. Haus „Sonnenhang“ in Steimel statt. In Einzelfällen besteht
selbstverständlich auch die Möglichkeit, einen Termin innerhalb der Woche
zu vereinbaren.
Bitte setzen Sie sich
in jedem Fall zur Vereinbarung eines Informationsgespräches bzw. Hausbesichtigungstermins
mit unserem Aufnahmebüro telefonisch (02662-806.121) oder per E-Mail
(Patientenverwaltung)
in Verbindung.