„Erste Schritte zu Ihrer Rehabilitationsmaßnahme“

Sie haben beschlossen, etwas für sich und Ihre Gesundung zu tun ? Den wichtigsten Schritt auf Ihrem Weg in ein neues Leben haben Sie damit schon getan.

 

Einrichtungen die Ihnen weiterhelfen können /
Beratung und Antragstellung

Um nun alle notwendigen Vorbereitungen für Ihre Rehabilitationsbehandlung einzuleiten, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einer Suchtberatungsstelle zu suchen. Solche Einrichtungen betreiben z.B. das Diakonische Werk oder der Caritasverband. Auskunft geben auch Gesundheitsamt, Sozialdienst in Krankenhäusern und natürlich die Information Ihrer Kreis- / Stadtverwaltung. Die Rufnummern finden Sie im öffentlichen Telefonbuch.

Sind Sie in einer größeren Firma beschäftigt, wird Ihnen eventuell eine betriebliche Beratungsstelle zur Verfügung stehen. Auf jeden Fall kann Ihnen Ihr Werksarzt unter Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht weiterhelfen.

Ein weiterer Weg zu uns kann über Ihren behandelnden Hausarzt erfolgen.
Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit auch vertrauensvoll an uns wenden. Wir informieren Sie gern persönlich oder nennen Ihnen die Adresse einer nächstgelegenen Beratungsstelle.

Der Kontakt zu einer Suchtberatungsstelle empfiehlt sich grundsätzlich, damit Sie eine optimale Vorbereitung auf die Art einer anstehenden Rehamaßnahme erhalten und somit von Anfang an von unserem Therapieangebot profitieren können. Auch nach Abschluss der Rehamaßnahme ist durch die Unterstützung durch Beratungsstelle eine ambulante Nachbetreuung gewährleistet.



Kostenträger der Maßnahmen

Träger der Rehamaßnahme sind in der Regel die Deutschen Rentenversicherungsträger (ehemals BfA, LVA, etc.) Sollten sozialrechtliche Voraussetzungen für eine Antragstellung beim Rentenversicherungsträger nicht erfüllt sein, liegt die Zuständigkeit unter Umständen bei der gesetzlichen Krankenkasse, d.h. es wird die Antragstellung bei der zuständigen Krankenkasse empfohlen.

Sind weder Rentenversicherungsträger noch Krankenkasse in Anspruch zu nehmen, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialhilfeträger einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.

Die Antragstellung bei dem für Sie infrage kommenden Leistungsträger übernimmt in der Regel Ihre Beratungsstelle, Hausarzt, etc.

Privat versicherte Interessenten (z.B. Beamte) werden  als Selbstzahler aufgenommen. Der derzeit  gültige vollpauschalierte Tagessatz für privat Versicherte beträgt € 130,-- und ist jeweils für mindestens 14 Tage im voraus zu entrichten. Mit diesem Tagessatz sind sämtliche Leistungen abgegolten.



Aufnahmevoraussetzungen

Zusätzlich zum Vorhandensein einer formellen Kostenzusage durch Ihren Leistungsträger (siehe hierzu Punkt „Träger der Maßnahmen“) sollte eine körperliche Entzugsbehandlung komplett abgeschlossen sein. Um die Therapie nicht durch anderweitige Behandlungen zu beinträchtigen, sollten ebenfalls Zahn- oder andere medizinische Behandlungen abgeschlossen sein (Vorlage einer Zahnsanierungsbescheinigung). Aus dem gleichem Grund bitten wir um Vorlage eines aktuellen Röntgenbefundes der Lunge.

Für die stationäre Reha-Abklärung (Motivationstherapie) ist lediglich eine medizinische Notwendigkeitsbescheinigung (Krankenhauseinweisung) des behandelnden Hausarztes und die schriftliche Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse notwendig.
Dieses besondere Behandlungsangebot dient der medizinischen, psychologischen und sozialen Diagnostik und Beratung über die Notwendigkeit der Einleitung einer qualifizierten Weiterbehandlung überhaupt.

Patienten, die Interesse an der Durchführung einer substitutionsgestützten Therapie haben, benötigen außerdem ein ärztliches Attest des substituierenden Arztes, das Auskunft gibt über die Höhe der aktuellen Substitutionsdosis und auch eventuellen Beikonsum benennt. Voraussetzung für die Bearbeitung und Terminierung ist, dass die max. Dosis von 60 mg Methadon nicht überschritten wird und auch Beikonsumfreiheit für mindestens 4 Wochen vor Antragstellung gegeben ist. Die Aufnahme in das Programm erfolgt nach individueller Vorabsprache.



Individuelle Hilfestellung

Falls Sie noch weitere Fragen haben, bieten wir Ihnen gern auch die Möglichkeit an, sich die Kliniken Wied unverbindlich anzusehen und sich direkt vor Ort zu informieren.

Die Informationsgespräche finden immer regelmäßig sonntags im wöchentlichen Wechsel in unserem Haus „Mühlental“ in Wied bzw. Haus „Sonnenhang“ in Steimel statt. In Einzelfällen besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, einen Termin innerhalb der Woche zu vereinbaren.

Bitte setzen Sie sich in jedem Fall zur Vereinbarung eines Informationsgespräches bzw. Hausbesichtigungstermins mit unserem Aufnahmebüro telefonisch (02662-806.121) oder per E-Mail (Patientenverwaltung) in Verbindung.